Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Uhrenatelier Lucian Tanase | Stand: 19. Oktober 2026
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Uhrenatelier Lucian Tanase (nachfolgend „Uhrenatelier“) und seinen Kunden über den Verkauf von Uhren, Schmuck und Zubehör sowie über Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen.
Der Verkauf von Waren erfolgt grundsätzlich im Ladengeschäft. Die Präsentation von Produkten auf der Website stellt keine Möglichkeit zum unmittelbaren Onlinekauf und grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar. Für ausnahmsweise gesondert vereinbarte Fernabsatzverträge gelten zusätzlich die jeweils einschlägigen gesetzlichen Informations- und Widerrufsvorschriften.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
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§ 2 Vertragspartner
Uhrenatelier Lucian Tanase, Bergheimer Straße 19, 69115 Heidelberg. Telefon: +49 6221 655 11 80. E-Mail: info@uhrenatelier-tanase.de.
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§ 3 Vertragsschluss und Reservierungen
Im Ladengeschäft kommt ein Kaufvertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, regelmäßig beim Abschluss des Verkaufsvorgangs.
Reservierungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Reparatur- und Serviceleistungen bestimmen die bei Auftragserteilung getroffenen Vereinbarungen den Leistungsumfang. Eine bloße Annahme zur Prüfung ist nicht ohne Weiteres ein Auftrag zur kostenpflichtigen Reparatur.
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§ 4 Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
An Endverbraucher gerichtete Preise enthalten die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer, soweit diese auszuweisen ist. Bei Waren, die der Differenzbesteuerung unterliegen, erfolgt der Umsatzsteuerausweis nach den gesetzlichen Vorgaben.
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Akzeptierte Zahlungsarten werden im Geschäft mitgeteilt.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt verkaufte Ware Eigentum des Uhrenateliers, soweit dieses selbst Verkäufer ist.
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§ 5 Übergabe, Abholung und Versand
Der Verkauf und die Übergabe erfolgen grundsätzlich im Ladengeschäft. Versand oder Lieferung erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
Mitgeteilte Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn dies vereinbart wurde. Gesetzliche Ansprüche bei Verzögerungen bleiben unberührt.
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§ 6 Reparatur- und Serviceleistungen
(1) Leistungsumfang: Das Uhrenatelier führt vereinbarte Reparaturen, Revisionen, Wartungen und Servicearbeiten an Uhren und gegebenenfalls Schmuck durch. Art und Umfang der Arbeiten richten sich nach dem individuellen Auftrag.
(2) Begutachtung und Kostenvoranschlag: Eine kostenpflichtige Prüfung oder die Vergütung eines Kostenvoranschlags bedarf einer entsprechenden Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 632 Abs. 3 BGB.
(3) Mehrarbeiten: Werden zusätzliche Arbeiten erforderlich, die nicht vom Auftrag umfasst sind, wird vor deren Durchführung grundsätzlich die Zustimmung des Kunden eingeholt.
(4) Ersatzteile: Es werden geeignete Ersatzteile verwendet. Originalersatzteile werden eingesetzt, soweit verfügbar und vereinbart; der Einsatz anderer Teile bei wesentlichen Abweichungen erfolgt nach Abstimmung.
(5) Bearbeitungsdauer: Zeitangaben sind Schätzungen, soweit keine verbindliche Frist vereinbart wurde. Verzögerungen durch Teilebeschaffung oder externe Servicezentren werden dem Kunden nach Möglichkeit mitgeteilt.
(6) Wasserdichtigkeit: Ob eine Dichtigkeitsprüfung geschuldet ist, ergibt sich aus dem vereinbarten Auftrag. Ein positives Prüfergebnis beschreibt den Zustand unter den jeweiligen Prüfbedingungen zum Prüfzeitpunkt und stellt ohne ausdrückliche Zusage keine dauerhafte Garantie der Wasserdichtigkeit dar. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(7) Mechanische und historische Uhren: Gangverhalten, Ersatzteilverfügbarkeit, altersbedingte Materialschwächen und die technisch erreichbaren Ergebnisse werden im Rahmen der Auftragsannahme berücksichtigt. Eine bestimmte Ganggenauigkeit oder vollständige Wiederherstellung ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.
(8) Mängelrechte: Für Reparatur- und Serviceleistungen gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln. Schäden, die nach Übergabe unabhängig von einer mangelhaften Leistung durch unsachgemäße Behandlung oder äußere Einwirkungen entstehen, begründen insoweit keine Mängelrechte gegen das Uhrenatelier.
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§ 7 Aufbewahrung und Abholung
Nach Fertigstellung oder Abschluss einer vereinbarten Prüfung informiert das Uhrenatelier den Kunden über die Abholmöglichkeit auf einem vereinbarten Kommunikationsweg.
Der Kunde wird gebeten, den Gegenstand innerhalb angemessener Frist abzuholen. Bei Annahmeverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Etwaige Aufbewahrungskosten können nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden; eine pauschale Lagergebühr wird durch diese AGB nicht festgesetzt.
Für ein Zurückbehaltungsrecht, ein etwaiges gesetzliches Unternehmerpfandrecht und eine mögliche Verwertung gelten ausschließlich die gesetzlichen Voraussetzungen und Verfahren. Ein automatischer Eigentumsübergang oder eine eigenmächtige Entsorgung wird nicht vereinbart.
Bei begründeten Zweifeln an der Abholberechtigung darf ein geeigneter Berechtigungsnachweis verlangt werden.
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§ 8 Verkauf von Waren, insbesondere gebrauchten Uhren
Produktangaben und Abbildungen werden mit Sorgfalt erstellt. Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind die gesetzlichen Anforderungen und die bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen.
Bei gebrauchten Uhren können alters- und nutzungsbedingte Spuren vorhanden sein. Bekannte relevante Abweichungen vom üblichen Zustand werden möglichst konkret beschrieben. Soweit bei Verbrauchsgüterkäufen von objektiven Anforderungen abgewichen werden soll, gelten die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen für eine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung.
Die auf der Website gezeigten Waren können zwischenzeitlich verkauft sein. Eine Verfügbarkeit wird erst im Rahmen einer konkreten Anfrage beziehungsweise Vereinbarung bestätigt.
Angaben des Herstellers werden nach bestem Wissen wiedergegeben. Zwingende gesetzliche Rechte bei fehlerhaften Produktangaben bleiben unberührt.
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§ 9 Gewährleistung
Für den Verkauf von Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Reparatur- und Serviceleistungen gelten die einschlägigen gesetzlichen werkvertraglichen Mängelrechte.
Eine allgemeine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen oder ein pauschaler Ausschluss der Gewährleistung für gebrauchte Waren wird durch diese AGB nicht vereinbart.
Der Kunde wird gebeten, festgestellte Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung erfolgen kann. Diese Bitte ist keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Mängelrechte.
Etwaige Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten und richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
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§ 10 Haftung
Das Uhrenatelier haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung für sonstige Schäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Bei überlassenen Uhren und Schmuckstücken werden erkennbare Vorschäden und besondere Materialrisiken nach Möglichkeit dokumentiert. Für Schäden, die das Uhrenatelier schuldhaft verursacht, gelten die vorstehenden Haftungsregelungen; eine pauschale Freizeichnung wegen des Alters oder des Zustands des Gegenstands erfolgt nicht.
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§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf der Website abrufbar ist oder im Geschäft zur Verfügung gestellt werden kann.
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§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit anwendbar, unberührt.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Heidelberg Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam.